Steuern beim Auswandern nach Thailand.
180 Tage, Überweisung und was in Deutschland bleibt.
Auswandern nach Thailand heißt steuerlich: Ab 180 Tagen im Jahr bist du dort steuerpflichtig, und seit dem 1.1.2024 zählt jedes Auslandseinkommen, das du nach Thailand überweist. In Deutschland endet deine Steuerpflicht erst, wenn du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt aufgibst, die Abmeldung allein reicht nicht. Das hier ist keine Steuerberatung, sondern deine Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Steuerberater.
Zwei Länder, zwei Prüfungen
Wer nach Thailand zieht, hat es steuerlich mit zwei Staaten zu tun. Jeder prüft nach eigenen Regeln, und beide Prüfungen können gleichzeitig „ja“ ergeben.
- Deutschland fragt: Hast du hier noch eine Wohnung oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt, und hast du weiter Einkünfte aus Deutschland.
- Thailand fragt: Warst du im Kalenderjahr 180 Tage im Land, und bringst du Auslandseinkommen nach Thailand.
- Das Abkommen regelt den Rest: Das Doppelbesteuerungsabkommen von 1967 legt fest, wer zuerst besteuern darf, wenn beide Länder zugreifen (Bundesfinanzministerium).
Die typische Falle: Du meldest dich ab, behältst aber die Wohnung, lebst 180 Tage in Thailand und überweist dein Gehalt dorthin. Dann greifen beide Länder zu. Was du für den Umzug sonst erledigst, steht in der Auswander-Checkliste.
Deutschland: wann deine Steuerpflicht wirklich endet
Unbeschränkt steuerpflichtig ist in Deutschland, wer hier einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 1 EStG). Unbeschränkt heißt: Deutschland besteuert dein Welteinkommen. Diese Pflicht endet erst, wenn beides wegfällt, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt.
Die Abmeldung allein reicht nicht
Abmelden musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche davor (§ 17 Abs. 2 BMG). Das ist Melderecht, kein Steuerrecht. Für das Finanzamt zählt, ob du eine Wohnung innehast, die du erkennbar beibehalten und nutzen wirst (§ 8 AO).
Behältst du deine Wohnung und nutzt sie weiter, hast du steuerlich einen Wohnsitz in Deutschland, auch mit Abmeldebescheinigung. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat, wer sich mehr als sechs Monate zusammenhängend im Inland aufhält (§ 9 AO).
Auch ohne Wohnsitz bleibt eine Verbindung: Wer weiter inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG hat, ist beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG).
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG
Für Deutsche gibt es eine Sonderregel, die nach dem Wegzug noch 10 Jahre greifen kann (§ 2 AStG). Grob müssen drei Bedingungen zusammenkommen:
- Du warst in den letzten 10 Jahren vor dem Wegzug als Deutscher mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig.
- Du lebst in einem Land mit niedriger Besteuerung oder bist nirgends ansässig.
- Du hast weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland.
Die Regel greift nur in Jahren, in denen die betroffenen Einkünfte mehr als 16.500 € betragen. Niedrig besteuert heißt laut Gesetz: Bei 77.000 € Einkommen ist die Steuer im Ausland um mehr als ein Drittel geringer als in Deutschland. Oder es gibt eine Vorzugsbesteuerung, die die Last erheblich mindert (§ 2 Abs. 2 AStG).
Ob Thailand dazu zählt, ist offen. Der Bundesfinanzhof hat am 14.01.2025 entschieden, dass die britische Überweisungsbesteuerung für Zugezogene eine Vorzugsbesteuerung sein kann (BFH, IX R 37/21). In Thailand gilt die Überweisungsregel dagegen für alle Residents. Ob das Urteil übertragbar ist, klärt keine unserer Quellen. Diese Frage gehört auf die Liste für deinen Steuerberater.
Wegzugsbesteuerung nur mit GmbH-Anteilen
Die Wegzugsbesteuerung trifft dich nur, wenn du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst, etwa an deiner eigenen GmbH (§ 6 AStG). Zusätzlich musst du in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Dann gelten deine Anteile beim Wegzug als verkauft, und du versteuerst einen Gewinn, den du nie kassiert hast.
Thailand: 180 Tage und die Überweisungsregel
In Thailand bist du steuerlich Resident, sobald du dich im Kalenderjahr 180 Tage im Land aufhältst. Mehrere Aufenthalte werden zusammengezählt (Revenue Department). Residents zahlen Steuer auf thailändisches Einkommen und auf den Teil des Auslandseinkommens, den sie nach Thailand bringen.
Der Wortlaut ist nicht eindeutig
Die englische Seite des Revenue Department schreibt „more than 180 days“ (Revenue Department). KPMG zitiert die Regel mit „180 days or more“ (KPMG). Der Unterschied ist genau ein Tag. Plan deshalb so, als ob Tag 180 schon zählt, und führ eine Liste mit jedem Ein- und Ausreisetag.
Das DTV erlaubt 180 Tage pro Einreise (Thai-Generalkonsulat München). Wer es ausschöpft, wird fast automatisch Steuerresident. Eine Steuerbefreiung für DTV-Inhaber nennt keine unserer Quellen. Mehr zum Visum im Artikel zum DTV-Visum.
Seit 2024 zählt jede Überweisung
Bis Ende 2023 war Auslandseinkommen nur steuerpflichtig, wenn du es im selben Jahr nach Thailand gebracht hast. Mit der Anweisung Por. 161/2566 vom 15.09.2023 hat sich das zum 1.1.2024 geändert (KPMG). Seitdem wird Auslandseinkommen aus Arbeit, Geschäft oder Vermögen im Jahr der Überweisung besteuert, egal wann es verdient wurde.
Zwei Punkte entscheiden laut Kanzlei Brer Rabbit Legal: Du warst im Jahr des Verdienens Resident, und das Geld wurde ab dem 1.1.2024 verdient (Brer Rabbit Legal, Juli 2026). Einkommen von vor 2024 bleibt nach Por. 162/2566 bei späterer Überweisung steuerfrei.
| Situation | Steuerpflichtig in Thailand |
|---|---|
| Geld 2023 verdient, 2026 nach Thailand überwiesen | nein, Por. 162/2566 |
| Geld 2026 als Resident verdient, 2026 überwiesen | ja, Por. 161/2566 |
| Geld 2026 als Resident verdient, erst 2028 überwiesen | ja, im Jahr der Überweisung |
Steuer, die du im Quellenstaat schon gezahlt hast, kann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen auf die thailändische Steuer angerechnet werden (KPMG). Die Nachweise dafür musst du selbst liefern (Brer Rabbit Legal). Trenn deshalb ab Tag eins, welches Geld aus welchem Jahr stammt.
Die geplante Entschärfung ist kein Gesetz
Das Revenue Department hat 2025 einen Entwurf angekündigt: Auslandseinkommen soll steuerfrei bleiben, wenn du es im selben oder im folgenden Jahr überweist (Brer Rabbit Legal). Stand 25.09.2026 gibt es dafür keinen Kabinettsbeschluss, keine Prüfung durch den Council of State und keine Veröffentlichung in der Royal Gazette (Thai Law Online). Bis dahin gilt Por. 161/2566 unverändert.
Die Steuersätze: 0 bis 35 Prozent
Thailand besteuert progressiv, der Tarif gilt seit dem Steuerjahr 2013 (Revenue Department). Die Grenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, also nach Abzügen. Umgerechnet ist mit dem EZB-Referenzkurs vom 30.09.2026: 1 € = 38,113 Baht.
| Zu versteuerndes Einkommen | Satz | Grenze in Euro |
|---|---|---|
| bis 150.000 Baht | 0 % | bis 3.936 € |
| 150.001 bis 300.000 Baht | 5 % | bis 7.871 € |
| 300.001 bis 500.000 Baht | 10 % | bis 13.119 € |
| 500.001 bis 750.000 Baht | 15 % | bis 19.678 € |
| 750.001 bis 1.000.000 Baht | 20 % | bis 26.238 € |
| 1.000.001 bis 2.000.000 Baht | 25 % | bis 52.476 € |
| 2.000.001 bis 4.000.000 Baht | 30 % | bis 104.951 € |
| über 4.000.000 Baht | 35 % | über 104.951 € |
Die Ausnahme: LTR-Visum
Inhaber eines LTR-Visums in den Kategorien Wealthy Global Citizen, Wealthy Pensioner und Work-from-Thailand Professional sind von der Steuer auf überwiesenes Auslandseinkommen aus dem Vorjahr befreit (Royal Decree 743, Section 5). Für Work-from-Thailand Professionals verlangt das Board of Investment im Schnitt 80.000 US-Dollar Jahreseinkommen in den letzten zwei Jahren (BOI LTR).
Das Doppelbesteuerungsabkommen von 1967
Das Abkommen wurde am 10. Juli 1967 unterschrieben, das Zustimmungsgesetz stammt vom 26.07.1968 (Bundesfinanzministerium). Es verhindert die volle Doppelbesteuerung, hebt aber keine der beiden Prüfungen auf.
- Ansässigkeit, Art. 4: Hast du in beiden Ländern einen Wohnsitz, entscheidet zuerst der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen, dann der gewöhnliche Aufenthalt, zuletzt die Staatsangehörigkeit (doppelbesteuerung.eu).
- Arbeitslohn, Art. 14 und 15: Lohn wird grundsätzlich dort besteuert, wo du die Arbeit ausübst. Für kurze Aufenthalte gilt eine 183-Tage-Regel (doppelbesteuerung.eu).
- Methode, Art. 22: Deutschland stellt bestimmte Einkünfte aus Thailand frei, darf sie aber beim Steuersatz berücksichtigen. Bei Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Ruhegehältern rechnet Deutschland die thailändische Steuer an (NWB).
Welche Einkunft unter welchen Artikel fällt, hängt von deinem Einzelfall ab. Lass die Zuordnung von einem Steuerberater prüfen.
Kurz für Rentner
Renten und Ruhegehälter regelt das Abkommen in Art. 17 und 18. Der Text unterscheidet nicht ausdrücklich zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenpension (rentnerbesteuerung.eu). Kläre deine Rentenart deshalb vorab mit dem Steuerberater.
Drei typische Fälle und was du deinen Steuerberater fragst
Die richtige Antwort hängt davon ab, wie du dein Geld verdienst. Hier stehen keine Lösungen, sondern die Fragen für dein erstes Gespräch.
Fall 1: Remote-Angestellter bei einer deutschen Firma
- In welchem Land mein Lohn nach Art. 15 DBA besteuert wird, wenn ich die Arbeit in Thailand ausübe.
- Ob mein Arbeitgeber weiter Lohnsteuer in Deutschland einbehalten muss oder darf.
- Wie ich die Überweisung meines Gehalts nach Thailand dokumentiere, damit eine Anrechnung möglich bleibt.
Ob dein Arbeitgeber die Arbeit aus Thailand erlaubt, klärst du schriftlich. Mehr dazu im Artikel Remote arbeiten in Thailand.
Fall 2: Freelancer mit Kunden in Deutschland
- Ob ich nach der Abmeldung noch einen Wohnsitz nach § 8 AO habe, etwa durch eine behaltene Wohnung.
- Ob meine Honorare von deutschen Kunden inländische Einkünfte nach § 49 EStG sind.
- Ob meine Kunden in Deutschland als wesentliche wirtschaftliche Interessen im Sinne von § 2 AStG zählen.
- Was mit meinem Gewerbe und meiner Umsatzsteuer passiert, wenn ich wegziehe.
Wie du ein solches Einkommen überhaupt aufbaust, steht im Ratgeber ortsunabhängig Geld verdienen.
Fall 3: Du hast eine eigene Firma
- Ob ich mit meinen Anteilen unter die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG falle und was sie kosten würde.
- Wie Ausschüttungen aus meiner Firma nach dem Umzug in Deutschland und in Thailand behandelt werden.
- In welchem Jahr ich Ausschüttungen nach Thailand überweise, damit Por. 161/2566 und das DBA zusammenpassen.
Deine Unterlagen für das erste Gespräch
- Geplantes Umzugsdatum und was mit deiner Wohnung in Deutschland passiert
- Liste aller Einkommensquellen mit Land des Kunden oder Arbeitgebers
- Kalender mit jedem geplanten Tag in Thailand und in Deutschland
- Übersicht deiner Konten, getrennt nach Geld vor 2024 und ab 2024
- Liste deiner Beteiligungen an Firmen, auch kleine Anteile
- Deine letzten drei Steuerbescheide
Rücklage ab dem ersten Monat
Das war einer der drei Fehler, die uns beim Umzug fast Monate gekostet hätten. Das erste Jahr fühlt sich steuerfrei an. Im zweiten kommen Nachzahlung und Vorauszahlung gleichzeitig, und dann fehlt das Geld.
Leg deshalb ab dem ersten Monat einen festen Anteil jeder Einnahme auf ein eigenes Konto. Die Höhe legst du mit deinem Steuerberater fest. Das Konto rührst du nicht an, auch nicht für Flüge oder Kaution.
Wer mit 800 € Monatsumsatz auswandert, optimiert Steuern auf Geld, das er nicht hat.
Wie du die Reihenfolge mit wenig Startkapital planst, steht im Ratgeber Auswandern ohne Geld. Was das Leben vor Ort kostet, zeigt der Artikel zu den Lebenshaltungskosten in Thailand.
Im Zero Limits Circle bauen Mitglieder zuerst ihr Remote-Einkommen auf und planen danach Konten und Steuer-Rücklage. Die Steuerfragen klärt jeder mit dem eigenen Steuerberater.
Fazit: erst klären, dann fliegen
Thailand besteuert dich ab 180 Tagen, sobald du Geld ins Land bringst. Deutschland lässt dich erst los, wenn Wohnung und gewöhnlicher Aufenthalt weg sind. Dazwischen steht ein Abkommen von 1967 und eine Entschärfung, die noch kein Gesetz ist. Die Steuerfrage klärst du vor dem Flug, nicht nach dem ersten Bescheid.