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Ratgeber · Auswandern

Krankenversicherung beim Auswandern.
Erst der neue Schutz, dann die Kündigung.

Auswandern und Krankenversicherung hängen am Zielland. In der EU regelt EU-Recht deinen Schutz, in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen wie Thailand ruht deine gesetzliche Versicherung mit der Ausreise. Dort brauchst du eine internationale Krankenversicherung und, wenn du zurückwillst, eine Anwartschaft bei deiner Kasse.

Das Zielland entscheidet, was mit deiner Kasse passiert

Für deine Krankenversicherung teilt sich die Welt in drei Gruppen, jede mit eigenen Regeln.

Drei Gruppen von Zielländern, Stand 01.10.2026
ZiellandWas mit der GKV passiertWas du brauchst
EU, EWR, SchweizEU-Recht regelt, welches Land zuständig istAnmeldung im Arbeitsland oder Formular S1
Abkommensstaat, z. B. Japan, Südkorea, PhilippinenSonderregeln je nach Abkommenschriftliche Auskunft deiner Kasse
Land ohne Abkommen, z. B. ThailandMitgliedschaft ruht in der Regel mit der Ausreiseinternationale Krankenversicherung
Tabelle seitlich wischen

EU, EWR und Schweiz

Arbeitest du in einem anderen EU-Land, meldest du dich in dem Land an, in dem du arbeitest (Your Europe, Stand 19.08.2026). Bleibst du gesetzlich in Deutschland versichert, stellt dir deine Kasse das Formular S1 aus, für Leistungen nach den Regeln des Ziellandes (Verbraucherzentrale, 19.05.2026).

Deutschland hat Sozialversicherungsabkommen mit 21 Staaten, darunter USA, Kanada, Japan, Südkorea, Indien und die Philippinen (Deutsche Rentenversicherung). Nicht jedes umfasst die Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse), deshalb fragst du deine Kasse schriftlich.

Thailand: kein Abkommen, kein Schutz aus Deutschland

Thailand steht nicht auf der Liste der Abkommensstaaten (Deutsche Rentenversicherung). Ziehst du dauerhaft dorthin, ruht deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel mit der Ausreise. Das gilt auch für Rentner, die vorher pflichtversichert waren (Verbraucherzentrale).

Dazu kommt das Gesetz: Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange du dich im Ausland aufhältst, soweit das SGB V nichts anderes bestimmt (§ 16 SGB V). Eine Behandlung in Bangkok oder auf Koh Samui zahlt deine deutsche Kasse also nicht.

Ohne ausreichenden Schutz zahlst du Behandlung, Krankenhaus und Heimflug selbst. In vielen Ländern ist die Rechnung vor der Entlassung fällig, sonst droht eine Ausreiseverweigerung, warnt das Auswärtige Amt.

Für manche Thai-Visa ist die Versicherung Pflicht

Thai-Visa und Krankenversicherung, Stand 01.10.2026
VisumVorgabe zur Krankenversicherung
O-A, Langzeitaufenthaltmindestens 100.000 USD oder 3.000.000 Baht Versicherungssumme, dazu das Formular Foreign Insurance Certificate
LTRmindestens 50.000 USD Deckung oder 100.000 USD Guthaben seit 12 Monaten
DTVkeine Versicherung in der Unterlagenliste der Botschaft Berlin
Tabelle seitlich wischen

Quellen: Thai-Botschaft Berlin, Visaarten und Unterlagen, Listen vom 01.09.2026 und für das DTV vom 28.08.2026, sowie Board of Investment, LTR. 3.000.000 Baht sind zum EZB-Kurs vom 30.09.2026 rund 78.700 €. Alles zum Antrag steht im DTV-Ratgeber, die aktuelle Liste prüfst du vor jedem Antrag bei der Botschaft.

Krankenkasse kündigen, abmelden oder behalten

Bei einem Umzug ins Ausland verlangt die TK eine schriftliche Kündigung (Techniker Krankenkasse). Wie es weitergeht, hängt davon ab, wie du versichert bist.

  1. Angestellt und pflichtversichert

    Deine Mitgliedschaft endet mit dem letzten Tag deines Arbeitsverhältnisses (§ 190 SGB V). Danach läuft sie automatisch als freiwillige Versicherung weiter. Austreten kannst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse, und nur mit Nachweis einer anderen Absicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V).

  2. Freiwillig versichert oder selbstständig

    Du kündigst zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Die Kasse schickt dir innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung. Wirksam wird die Kündigung erst, wenn du innerhalb der Frist eine andere Absicherung nachweist (§ 175 Abs. 4 SGB V).

  3. Nachweis vorbereiten

    In beiden Fällen brauchst du die Police deiner internationalen Krankenversicherung. Schließ sie zuerst ab, dann kündigst du.

  4. Anwartschaft statt Lücke

    Willst du zurück, beantragst du statt der reinen Kündigung eine Anwartschaft.

Die Kasse einfach behalten bringt bei einem Umzug nach Thailand nichts. Die TK schreibt selbst, dass viele vor dem Wegzug kündigen, weil sie sonst im Inland und im Ausland volle Beiträge zahlen (Techniker Krankenkasse). Alle anderen Termine vor dem Abflug stehen in der Auswandern-Checkliste. Abmeldung und Steuerpflicht hängen zusammen, dazu mehr unter Steuern beim Auswandern nach Thailand.

Anwartschaft: das Rückfahrticket in die gesetzliche Kasse

Die Anwartschaft hält deine Mitgliedschaft am Leben, während du im Ausland bist. Bei der TK können sie unter anderem Familienversicherte mit Wohnsitz im Ausland und Personen mit privatem Auslandsaufenthalt über drei Kalendermonate abschließen (Techniker Krankenkasse). In der EU und in Staaten mit Abkommen zur Krankenversicherung ist sie ausgeschlossen (TK). Für Thailand geht sie.

Der Haken: Während der Anwartschaft zahlt die Kasse keine Leistungen. Sie ist ein Rückfahrticket, kein Versicherungsschutz. Sie beginnt am Tag nach der Abreise und endet einen Tag vor der Rückkehr (TK).

395,50 €Beitragsgrundlage 2026: 10 % der Bezugsgröße von 3.955 €
84,64 €höchster Monatsbeitrag der Anwartschaft bei der Audi BKK, je nach Kinderzahl
27,69 €Pflege-Anwartschaft bei der TK ohne Kinder, mit Kindern 23,73 €
1 MonatFrist für den Antrag auf Weiterversicherung in der Pflegeversicherung

Die Grundlage steht in § 240 Abs. 4b SGB V: Ruht dein Leistungsanspruch länger als drei Kalendermonate, zahlst du Beiträge auf 10 % der Bezugsgröße. Die liegt 2026 bei 3.955 € im Monat (SVBezGrV 2026). Die Audi BKK nennt dafür bis zu 84,64 € im Monat, Stand 01.01.2026 (Audi BKK). Andere Kassen rechnen mit ihrem eigenen Zusatzbeitrag.

Zwei Gründe, die für die Anwartschaft sprechen

Erstens die freie Kassenwahl. Ohne Anwartschaft kommst du zwar unter Voraussetzungen zurück, kannst deine Kasse aber nicht frei wählen (Techniker Krankenkasse).

Zweitens die Rente. In die Krankenversicherung der Rentner kommst du nur, wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert warst (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Die Audi BKK rechnet vor: Wer mit 18 anfängt und mit 65 Rente beantragt, darf höchstens 2,3 Jahre Lücke haben. Eine Anwartschaft vermeidet solche Lücken (Audi BKK).

Pflegeversicherung: eigener Antrag, kurze Frist

Wer wegen des Umzugs ins Ausland aus der Versicherungspflicht fällt, kann sich in der Pflegeversicherung weiterversichern. Der Antrag muss spätestens einen Monat danach bei deiner Pflegekasse sein (§ 26 Abs. 2 SGB XI). Die TK berechnet dafür ab 2026 23,73 € im Monat, ohne Kinder 27,69 €. Die Zeit zählt bei der Rückkehr als Vorversicherungszeit (TK).

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Zurück in die gesetzliche Kasse kommst du auch ohne Anwartschaft, auf zwei Wegen.

  1. Mit einem Job: Angestellte mit Arbeitsentgelt sind versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Das gilt bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze, 2026 sind das 77.400 € im Jahr (SVBezGrV 2026).
  2. Ohne Job über die Auffangpflicht: Wer keinen anderen Schutz hat und zuletzt gesetzlich versichert war, ist wieder versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag ohne anderen Schutz im Inland (§ 186 Abs. 11 SGB V).

Melde dich direkt nach der Rückkehr bei deiner letzten Kasse. Clearing Solutions rät, das innerhalb von drei Monaten zu erledigen, sonst drohen hohe Nachzahlungen (Clearing Solutions). Die Audi BKK nennt eine Falle: Das Beitrittsrecht erlischt, wenn du im Ausland eine private Vollversicherung nach dem Recht eines EU- oder EWR-Staats hattest (Audi BKK).

Auswandern im Alter: die Grenze mit 55

Ab 55 wird die Rückkehr schwerer. Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt versicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Zusätzlich muss er mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig gewesen sein (§ 6 Abs. 3a SGB V). Für die Auffangpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 gilt diese Sperre nicht.

Wirst du im Ausland 55, lass dir den Rückweg vorher schriftlich von der Kasse bestätigen, auch ob deine Anwartschaft dabei zählt. Das ist keine Rechtsberatung, verbindlich sind Kasse und Versichertenberater.

Privat versichert: die PKV-Anwartschaft

Ziehst du aus der EU und dem EWR weg, endet die private Krankenversicherung üblicherweise (PKV-Verband). Mit einer kleinen Anwartschaft sparst du dir bei der Rückkehr die neue Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf. Sie kostet mehr, dafür bleiben die späteren Beiträge niedriger.

Internationale Krankenversicherung: worauf du achtest

Die internationale Krankenversicherung ist dein eigentlicher Schutz im Ausland. Laut Stiftung Warentest kannst du sie auch aus dem Ausland abschließen, sie deckt Routineuntersuchungen und Impfungen und je nach Tarif den Heimaturlaub. Der Nachteil: Sie ist vergleichsweise teuer und oft nur mit Gesundheitscheck zu haben (Stiftung Warentest, 05.05.2026).

Anbieter und Preise nennen wir bewusst nicht, die Tarife hängen an Alter, Gesundheit und Zielland. Prüf jedes Angebot an sieben Punkten:

  • Rücktransport: Der Vertrag zahlt ihn, wenn er medizinisch sinnvoll ist, nicht erst wenn er medizinisch notwendig ist (Verbraucherzentrale).
  • Deckungssumme: mindestens so hoch, wie dein Visum verlangt. Beim O-A sind das 100.000 USD oder 3.000.000 Baht, beim LTR 50.000 USD.
  • Vorerkrankungen: Lass dir schriftlich geben, welche Erkrankungen ausgeschlossen sind.
  • Selbstbehalt: Rechne aus, wie viel du pro Jahr selbst zahlst, bevor der Versicherer zahlt.
  • Heimaturlaub: Prüf, ob Behandlungen bei Besuchen in Deutschland versichert sind. Ohne diesen Schutz zahlst du den Arzt dort selbst (Stiftung Warentest).
  • Direktabrechnung: Rechnungen sind in vielen Ländern vor der Entlassung fällig (Auswärtiges Amt). Rechnet der Versicherer direkt mit dem Krankenhaus ab, musst du nichts vorstrecken.
  • Visa-Formular: Für das O-A füllt der Versicherer das Foreign Insurance Certificate aus und stempelt es (Thai-Botschaft Berlin). Kläre vor Vertragsschluss, dass er das macht.

Digitale Nomaden: der Wohnsitz entscheidet

Behältst du als digitaler Nomade deinen Wohnsitz in Deutschland, gelten die deutschen Regeln zur Versicherungspflicht weiter (§ 3 SGB IV). Du zahlst also Beiträge, und im Ausland ruht dein Anspruch trotzdem (§ 16 SGB V). Außerhalb der EU brauchst du deshalb zusätzlich privaten Schutz. Wie das Arbeiten selbst legal läuft, steht im Ratgeber Remote arbeiten in Thailand.

Mit Familie: die Familienversicherung endet

Die beitragsfreie Familienversicherung hängt am Wohnsitz. Ehepartner und Kinder sind nur mitversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (§ 10 SGB V). Ziehen sie mit dir nach Thailand, fällt diese Voraussetzung weg.

Für die Rückkehr kann die Familie mit in die Anwartschaft. Die TK nennt Familienversicherte, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, ausdrücklich (Techniker Krankenkasse). Die Audi BKK schließt die Anwartschaft aus, wenn familienversicherte Angehörige in Deutschland bleiben (Audi BKK).

In der internationalen Versicherung prüfst du, ob dein Tarif Partner und Kinder einschließt oder jeder einen eigenen Vertrag braucht. Visum, Schule und Alltag mit Kind stehen im Ratgeber Auswandern nach Thailand mit Kind, die Kosten vor Ort unter Lebenshaltungskosten in Thailand.

Fazit: erst der neue Schutz, dann die Kündigung

Über deine Krankenversicherung entscheidet das Zielland, nicht der Flug. In Thailand ruht deine Kasse, und du brauchst eigenen Schutz mit Rücktransport und passender Deckungssumme. Die Anwartschaft kostet bei der Audi BKK höchstens 84,64 € im Monat und hält dir freie Kassenwahl und den Weg in die Rentnerversicherung offen.

Alle Beiträge zahlst du aus deinem Einkommen, deshalb steht das Einkommen vor dem Umzug. Im Zero Limits Circle bauen Mitglieder dieses Remote-Einkommen Schritt für Schritt auf. Erst der Schutz im neuen Land, dann die Kündigung im alten.

Häufige Fragen

Krankenversicherung beim Auswandern: die häufigsten Fragen

Das hängt vom Zielland ab. In der EU, im EWR und in der Schweiz regelt EU-Recht, welches Land zuständig ist. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen wie Thailand ruht deine gesetzliche Mitgliedschaft laut Verbraucherzentrale in der Regel mit der Ausreise. Dann brauchst du eine internationale Krankenversicherung und für den Rückweg eine Anwartschaft.

Als Mitglied ja, über eine Anwartschaft. Sie sichert dir den Rückweg in deine Kasse, zahlt im Ausland aber keine Leistungen. Wer die volle Mitgliedschaft behält, zahlt Beiträge und ist im Ausland trotzdem nicht geschützt, weil der Anspruch dort nach § 16 SGB V ruht. Die Behandlung vor Ort deckt nur eine private Auslandsversicherung.

Schriftlich, die TK verlangt bei Umzug ins Ausland eine Kündigung. Freiwillig Versicherte kündigen zum Ablauf des übernächsten Monats, wirksam wird das erst mit Nachweis einer anderen Absicherung. Bei Pflichtversicherten endet die Mitgliedschaft mit dem Job und läuft freiwillig weiter, bis du binnen zwei Wochen nach Hinweis der Kasse austrittst.

Die Beiträge berechnen sich aus 10 Prozent der Bezugsgröße, 2026 also aus 395,50 € im Monat. Die Audi BKK nennt je nach Kinderzahl bis zu 84,64 € monatlich. Für die Pflegeversicherung nimmt die TK 2026 23,73 €, ohne Kinder 27,69 €. Andere Kassen rechnen mit ihrem eigenen Zusatzbeitrag.

Eine internationale Krankenversicherung, weil Deutschland mit Thailand kein Sozialversicherungsabkommen hat. Für das O-A verlangt die Botschaft mindestens 100.000 USD oder 3.000.000 Baht Versicherungssumme, für das LTR 50.000 USD. Das DTV verlangt laut Botschaft Berlin keine Versicherung. Achte auf Rücktransport, Vorerkrankungen, Selbstbehalt und Direktabrechnung mit dem Krankenhaus.

Ja, mit einem Job als Angestellter unter 77.400 € Jahresgehalt oder über die Auffangpflicht, wenn du zuletzt gesetzlich versichert warst. Ab 55 kann § 6 Abs. 3a SGB V die Rückkehr über einen Job sperren, wenn du fünf Jahre nicht gesetzlich versichert warst. Lass dir den Rückweg vorher von deiner Kasse bestätigen.

Quellen
  1. Verbraucherzentrale: Krankenversicherung bei Langzeitaufenthalten im Ausland · 19.05.2026
  2. Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungsabkommen
  3. Your Europe: Krankenversicherungsschutz beim Leben im EU-Ausland · Stand 19.08.2026
  4. § 5 SGB V: Versicherungspflicht
  5. § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit, Absatz 3a
  6. § 10 SGB V: Familienversicherung
  7. § 16 SGB V: Ruhen des Anspruchs
  8. § 175 SGB V: Kündigung der Mitgliedschaft
  9. § 186 SGB V: Beginn der Mitgliedschaft
  10. § 188 SGB V: Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
  11. § 190 SGB V: Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
  12. § 240 SGB V: Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
  13. § 26 SGB XI: Weiterversicherung in der Pflegeversicherung
  14. § 3 SGB IV: Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
  15. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
  16. Techniker Krankenkasse: Wer kann eine Anwartschaft erhalten
  17. Techniker Krankenkasse: Wann ist die Anwartschaft ausgeschlossen
  18. Techniker Krankenkasse: Wozu benötige ich eine Anwartschaft · 02.03.2026
  19. Techniker Krankenkasse: Beginn und Ende der Anwartschaft · 02.03.2026
  20. Techniker Krankenkasse: Anwartschaft in der Pflegeversicherung · 29.12.2025
  21. Techniker Krankenkasse: Kündigung der Mitgliedschaft
  22. Audi BKK: Anwartschaftsversicherung · Beitrag Stand 01.01.2026
  23. PKV-Verband: Was ist eine Anwartschaftsversicherung
  24. Stiftung Warentest: Langzeit-Auslandskrankenversicherung, FAQ · 05.05.2026
  25. Clearing Solutions: Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt
  26. Auswärtiges Amt: Thailand, Reise- und Sicherheitshinweise
  27. Königlich Thailändische Botschaft Berlin: Visaarten und erforderliche Unterlagen · Visaliste 01.09.2026, DTV-Liste 28.08.2026
  28. Thailand Board of Investment: Long-Term Resident Visa
  29. Europäische Zentralbank: Euro-Referenzkurs THB · 30.09.2026

Stand 01.10.2026. Das ist unser Weg und keine Rechts-, Steuer- oder Visaberatung. Regeln ändern sich, prüf jeden Punkt bei der zuständigen Botschaft oder Behörde.

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